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Verbesserter Datenschutz im Blog

DSGVO

Was gilt nun, was ist erlaubt, was nicht? Die Rechtsunsicherheit in Sachen Datenschutz auf Webseiten ist nach Einführung der DSGVO und der EU-ePrivacy-Richtlinie noch immer groß; zu uneinheitlich die Bestimmungen und Gerichtsurteile auf EU- und nationaler Ebene, von weltweiter Vereinheitlichung wird wohl noch lang keine Rede sein.
Klar ist nach einem deutschen Gerichtsurteil nun allerdings, dass das automatische User-Tracking durch externe Plugins, die weder ein opt-in (Einverständniserklärung) noch ein opt-out (Abschaltfunktion) anbieten, unzulässig ist. Dabei war die Einbindung von Social Media Plugins für Websitebetreiber ziemlich praktisch und vorteilhaft, denn dadurch wurde ihren Nutzern ermöglicht, bestimmte Inhalte oder die gesamte Website mit einem Klick zu „liken“ oder auf einem Social-Media-Profil zu teilen und somit die Reichweite eines Webangebotes bzw. die Anzahl an Seitenbesuchern zu erhöhen.
Leider übertragen diese Plugins aber auch automatisch personenbezogene Daten der Seitenbesucher an die Server von Facebook, Twitter & Co., denn schon im Moment, wenn ein Nutzer die Seite betritt, wird eine direkte Verbindung zwischen seinem Computer und den Servern der Plugin-Anbieter hergestellt (User Tracking). Dabei ist es weder für die Seitenbetreiber noch für die Nutzer nachvollziehbar, welche Daten genau übertragen werden.

DSGVONach dem Urteil kündigte das Bundeswirtschaftsministerium bereits eine Änderung des Telemediengesetzes an, will aber offenbar noch abwarten, bis es auf EU-Ebene zur Verabschiedung einer überarbeiteten und angepassten ePrivacy-Verordnung kommt.

Um juristisch auf der sicheren Seite zu sein und um Euch in Zukunft vor unliebsamer Surf-Spionage zu schützen, haben wir nun in diesem Blog alle Share-Buttons der Social Networks durch Buttons des c“™t-Projekts Shariff ersetzt, die den direkten Kontakt zwischen Website-Besucher und einem Social Network erst dann herstellen, wenn der User aktiv auf den Share-Button klickt. Damit verhindert Shariff, dass Ihr auf jeder besuchten Seite eine digitale Spur hinterlasst und verbessert so den Datenschutz. Dennoch reicht weiterhin ein Klick auf den Button, um Beiträge, die ihr für empfehlenswert haltet, mit anderen auf euren Social-Media-Profilen zu teilen. Auf denen gelten dann deren jeweilige Datenschutzbestimmungen, die ihr dort auch (mit einigen Klick-Aufwendungen) einsehen könnt.

Gleichzeitig (und aus den gleichen Gründen) musste hier das praktische Facebook-Stream-Plugin dran glauben und wurde durch einen einfachen HTML-Link zu unserer dortigen Seite ersetzt. Wer also gern sehen möchte, welche Beiträge die Philo-Schnipsel auf Facebook anbieten, kann das ebenfalls mit einem Klick auf diesen Button tun:

Dort könnt ihr die Philo-Schnipsel natürlich auch liken oder abonnieren ;-)

 

wf

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