Zum Inhalt springen
Startseite » GEMA kassiert auch in Kindergärten

GEMA kassiert auch in Kindergärten

Wer sollte schon was dagegen haben, Kinder in ihrer musikalischen Entwicklung frühzeitig und spielerisch zu fördern? Ach, ihr kennt die Antwort schon, es sind die feinen GEMA-Bürokraten, die nun auch die Kindergärten als ausschlachtbare Verwertungsquelle entdeckt haben. Rechnungen über 50 Euro und mehr werden deutschen Kindergärtnerinnen bald öfter in den Hort flattern – für das Kopieren von ein paar Kinderliedern zum gemeinsamen Singen und Musizieren.
Diese Abzocke ist in mehrfacher Hinsicht ein Skandal, weil sie einmal dem großspurigen öffentlichen Bekenntnis aller gesellschaftlicher Gruppierungen zur Frühförderung von Bildung & Kultur und von kultureller Partizipation für alle sozialen Schichten zum Hohn gereicht. Zum  anderen, weil es sogar Liedchen betrifft, die von Musikkomponisten extra für Kinder als Geschenk geschrieben wurden und nicht zur GEMA-Lizensierung gedacht waren. Doch wer als Komponist fast zwangsweise an GEMA und Verlage gebunden ist, weil er mit kommerziell verwertbarer Musik bei anderen Gelegenheiten seinen Lebensunterhalt verdienen muss, darf nix mehr verschenken, weil er sein grundgesetzlich garantiertes freies Verwertungsrecht als Urheber mit dem Vereinsbeitritt dort abgeben musste. Also nix Creative Commons Licence, denn da gibts keine Provision für die Lizenzverwalter, sogar improvisiertes Singe-Ringelreihen mit den lieben Kleinen gilt genau genommen schon als lizenzpflichtiges „Werk“, wenn auch nur ein Takt davon spontan des Komponisten Hirn entsprungen…

Und der vielleicht größte Skandal dabei ist, dass die letztjährige GEMA-Petition an den Deutschen Bundestag bei den Damen und Herren in GEMA und Verlagen trotz Besserungsversprechen kaum was bewirkt zu haben scheint – eine Reform des Urheberrechts darf nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden.

Christoph Süss hat sich in „Quer“ die Kindergartengeschichte mal angesehn:

Stammleser dieses Blogs erinnern sich vielleicht, dass ich mich sowohl als Lizenznehmer (Veranstalter) wie auch als Urheber (GEMA-Mitglied) schon mehrmals zu den m.E. teilweise sittenwidrigen und juristisch wohl auch nicht mehr haltbaren Praktiken dieses Vereins geäußert hab, u.A. hier zu den Knebelverträgen der GEMA.

wf/ quer

3 Gedanken zu „GEMA kassiert auch in Kindergärten“

  1. Ja, die Wahrnehmungsverträge der GEMA schließen auch alle künftigen Werke der Urheber ein. Sobald ein Mitglied etwas Eigenes (auch eine Improviation!) öffentlich zum Besten gibt, wird es automatisch zum lizenzpflichtigen Werk, für dessen Aufführung auch kassiert werden kann, wenn es noch gar nicht in der GEMA-Datenbank erfasst ist. Gilt auch für alle Veröffentlichungen von GEMA-angeschlossenen Musikverlagen (dürfen unter ihrem Label bspw. keine GEMA-freie Werbe-, Film- oder eben Kindergartenmusik auf den Markt bringen).

  2. Wie die „SZ“ heute berichtete, ist zumindest in Bayern der Streit vom Tisch. Denn das bairische Familienministerium hat gemeinsam mit Kommunen und Trägerverbänden mit der GEMA einen (günstigeren) Pauschalvertrag über die Nutzung lizenzpflichtiger Musikstücke in Kindergärten abgeschlossen – die Kosten übernimmt somit die öffentliche Hand; wir alle beteiligen uns also an der frühkindlichen Musikausbildung, ohne selbst vor- oder mitsingen zu müssen…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.