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Bundestags-Petition zu Urheberrecht und GEMA

Dass die Inkasso- und Ausschüttungs-Modalitäten der GEMA im Zusammenhang mit den aktuellen Diskussionen um das Urheberrecht dringend verändert werden müssen, wird von Künstlern, Veranstaltern, Kulturinitiativen und auch vielen Politikern seit langem gefordert. Nun liegt eine entsprechende Petition an den Deutschen Bundestag zur Mitzeichnung (bis 17. Juli 09) vor, die in der laufenden Diskussion ergänzt und verfeinert werden kann.
Die Petition wurde bisher von mehr als 62.000 Bürgern gezeichnet (Stand 24.6. – 50.000 erforderlich zur Zulassung) und viele Details und Erweiterungen, auch bezüglich der von uns monierten urheberrechtlichen Freiheit, werden im zugehörigen Forum diskutiert, so dass der Rechtsausschuss des Bundestags reichlich Denkfutter auf die Tische bekommt.

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen „¦ dass das Handeln der GEMA auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und Urheberrecht überprüft wird und eine umfassende Reformierung der GEMA in Hinblick auf die Berechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter, die Tantiemenberechung für die GEMA-Mitglieder, Vereinfachung der Geschäftsbedingungen, Transparenz und Änderung der Inkasso-Modalitäten vorgenommen wird.

Begründung

Das Ziel dieser Petition ist nicht die Abschaffung der GEMA, denn geistiges Gut ist schützenswert und die Künstler, sprich die GEMA-Mitglieder und Mitglieder anderer Verwertungsgesellschaften sollen zu ihrem Recht kommen.
Leider werden die GEMA-GESETZE weder der Musik im Allgemeinen und schon gar nicht der großen Mehrheit ihrer eigenen Mitglieder gerecht.

Zur Gebührenberechnung für Kleinveranstalter legt die GEMA folgende drei Punkte zu Grunde: Raumgröße, Höhe des Eintrittgeldes und GEMA-Pflicht für die gesamte Veranstaltung ab einem GEMA-pflichtigen Musikstück. Die durchwegs zu hohen Gebühren zwingen Kleinveranstalter die Anzahl der Konzerte zu reduzieren. Viele veranstalten gar keine Konzerte mehr.

Dem gegenüber werden die Künstler-Tantiemen nach dem so genannten, hochkomplizierten Pro-Verfahren berechnet und der Hauptanteil der GEMA-Einnahmen landen in einem so genannten „großen Topf“.
Auch viele Künstler sind deshalb in ihrer Existenz bedroht: zu wenig Auftrittsmöglichkeiten und zu geringe Tantiemen.

Auf Grund der so genannten „GEMA-Vermutung“ verpflichtet die GEMA die Veranstalter auch urheberrechtlich ungeschütztes Material zu melden, was mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist. Wenn ein Konzert nicht gemeldet wird, erhebt die GEMA eine so genannte Recherche-Gebühr von 100 % der festgelegten GEMA-Gebühren ohne vorherige Mahnung und ohne Kenntnis, ob GEMA-pflichtige Werke aufgeführt und ob dieses Konzert überhaupt stattgefunden hat.

All diese Probleme belasten die deutschlandweite Life-Kultur.
Die GEMA wird zunehmend vom „Kultur-Schützer“ zum „Kultur-Vernichter“.

Natürlich käme eine Verbesserung der Entstehungsbedingungen von Kultur auch direkt den „Kultur-Endverbrauchern“ zugute und deshalb sollten nicht nur Kulturschaffende an der Unterzeichnung der Petition Interesse haben. Meine Anschauung zum Thema sowohl als Urheber wie auch als Veranstalter habe ich ja hier bereits dargestellt und werde sie an die laufende Petition in juristisch passabler Form anhängen.
Mehr zu diesem relativ neuen demokratischen Instrument der online-Petition erfahrt ihr in der Wikipedia.

Zur aktuellen online-Petition (noch bis 17.7.09)

wf

7 Gedanken zu „Bundestags-Petition zu Urheberrecht und GEMA“

  1. Auch wenn ich als Musiker diese Petition unterstütze, halte ich die Begründung sowohl inhaltlich wie auch juristisch für unzureichend, um damit was zu reissen. In den Kommentaren klingt das ja auch durch und vielleicht kann man ja vor dem endgültigen Einreichen noch am Text feilen. Die hier im Blog monierte Einschränkung der Selbstbestimmung der Urheber durch die Ausschließlichkeitsklausel und den Lizenzierungszwang fehlt z.B. im Petitionstext, ebenso die undurchsichtigen Auslandsverwertungen deutscher Musikstücke und weiteres. Hoffentlich schlägt man da keine Tür zu statt eine zu öffnen.

  2. Letztendlich wird diese Petition wohl mindestens so ungehört verschallen wie die Petition gegen Internetzensur, bei der sich 130.000+ Personen beteiligt haben. Gründe und Möglichkeiten die GEMA umzubauen oder abzuschaffen hätte es doch dutzendfach gegeben. Derzeit funktioniert die Lobbyarbeit eines Konzerns / Unternehmens jedoch besser und hat deutlich mehr Gewicht als 50tsd. 100tsd. oder 300tsd. Stimmen in einer Petition.

    Ich kann mich an kein ernst zu nehmendes Einlenken der Politik in die Meinung des Volkes innerhalb der letzten Jahre entsinnen.

  3. Das Thema „sittenwidrige Knebelverträge für Urheber“ ist in der Petition (die von einer Veranstalterin formuliert wurde) nicht explizit berücksichtigt, weshalb ich diesen m.E. entscheidenden Punkt ins Diskussionsforum eingebracht habe, damit er am Laufzeitende in der Endformulierung berücksichtigt wird.
    @ Werkzeugblogger: ich denke, dass derartige Petitionen sehr wohl etwas bewirken, nämlich eine öffentliche Bewusstmachung der für die ‚Normalkonsumenten‘ eher befremdlichen Thematik, einen Bewusstseinswandel und vor allem durch die Gruppensolidarität einen Mut zu zivilem Ungehorsam bzw. zur gerichtsmassigen Klage gegen ungerechtfertigte GEMA-Vorgehensweisen. In diesem Fall wird die Petiton sicher Eingang finden in die ohnehin laufenden Diskussionen zum Urheberrecht, nicht nur Deutschland-, sondern auch EU-weit und vielleicht dem einen oder anderen ‚freidenkerischen‘ EU- oder Bundestags-Justiziar den Rücken stärken.
    @ Alle: Deshalb die dringende Bitte, auch nach Erreichen der für die Zulassung der Petition nötigen 50.000 weiter dafür zu trommeln, um im obigen Sinn den öffentlichen Druck zu erhöhen.

    Damit ihr nicht lang im Petitionsforum suchen müsst, hier also mein dortiger Diskussionsbeitrag:

    Re: Bürgerliches Recht – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigung

    Ein entscheidender Aspekt bei der Beurteilung, welche kulturellen Flurschäden die GEMA durch ihr Procedere anrichtet, wurde bisher kaum angesprochen: die Knebelung der Urheber durch Lizenzexklusivität und vorauseilende Lizenzierungspflicht.

    Prinzipell ist es ja eine feine Sache, wenn sich der eingetragene Verein „GEMA“ (Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte)  als zentrale Abrechnungsstelle um die Einnahmen aus Zweitverwertungen kümmert, das kann ein einzelner Künstler oder eine Band mangels Übersicht gar nicht erledigen. Aber dabei darf man nicht ein Inkasso betreiben, das den Veröffentlichungsinteressen der eigenen Mitglieder zuwider läuft und schon gar nicht, wenn in bestimmten Fällen ein derartiges Geldeintreiben von den Künstlern und Musikverlagen explizit nicht gewünscht wird, weil ihnen die Werkverbreitung, der Spaß am Musizieren oder die damit einhergehende Promotion wichtiger sind.

    So hat es sich kürzlich bei unserem regionalen Kulturförderverein zugetragen, als ein weltbekannter Gitarrist bei uns ein niegelnagelneues, verlagsfreies Werk mit Orchester aufführte, das er nicht bei der GEMA gemeldet hatte (und dies auch nicht beabsichtigte): Die GEMA erfuhr davon, verlangte vom Künstler (als GEMA-Mitglied) eine rückwirkende Nachmeldung und von uns für das Konzert eine satte dreistellige Lizenzgebühr incl. „Kontrollkosten“ in doppelter Höhe wegen nicht erfolgter vorheriger (!) Anmeldung.

    Noch übler wird den kleinen, meist idealistischen Clubbesitzern mitgespielt, wenn etwa eine Newcomer- oder Hobbyband musikalisch was zum Besten gibt, weils einfach ein cooler Abend werden soll. Wenn nicht für alle Musikstücke per „Musikfolgebogen“ nachgewiesen werden kann, dass es sich um Selbstgebasteltes handelt, wird die GEMA-Gebühr in voller Höhe fällig, auch wenn das Geld keinem Originalurheber zugeordnet werden kann.
    Ja wohin diese Einnahmen denn flössen, wollte mein befreundeter Clubinhaber wisssen.
    In den Gesamttopf, aus dem dann anteilig nach Berechtigungshöhe  an alle GEMA-Mitglieder ausgeschüttet wird (dazu muss man wissen, dass dieser Verteilerschlüssel sich nach den jeweiligen Anteilen am Gesamtumsatz richtet, d.h., wer grad ein paar Hits am Laufen hat, bekommt auch aus dem „Topf“ noch mehr dazu, egal ob bei dem besagten Konzert was von ihm gespielt wurde oder nicht – da gibts ein ähnliches Pauschalinkasso/-verteilung wie z.B. bei der Leerkassetten- oder CD-Rohling-Abgabe).

    Und wenn ein paar Jungs & Mädels einfach a bisserl rumimprovisieren, dummerweise aber einer von denen Mitglied bei der GEMA ist? Pech gehabt:

        Auszug aus einem Urteil des Amtsgericht Bochum vom 11.10.1990 AZ.: 44 C 383/90:

        „Selbst wenn es sich bei sämtlichen Stücken, die bei dem Beklagten [von den Musikern]  aufgeführt wurden, nicht um Kompositionen, sondern um kollektive Improvisationen gehandelt haben sollte, können der Klägerin [GEMA] Vergütungsansprüche zustehen. Wie in dem Termin erörtert, entsteht der Urheberrechtsschutz mit der Entstehung des Werkes. Bei der Improvisation entsteht das Werk im Zeitpunkt der Aufführung. Zu diesem Zeitpunkt waren die urheberrechtlichen Nutzungsrechte [„¦] aufgrund dieser Berechtigungsverträge bereits auf die Klägerin [GEMA] übergegangen.“

    Im Klartext: Du, lieber Musikerkollege oder Veranstalter, brauchst mich, der ich doch wegen anderer Veröffentlichungen GEMA-Mitglied bin,  nicht mal mehr zu „˜ner spontanen Jam-Session einladen, weil jedes von mir gespielte Solo-Fuzzerl ein neues „Werk“ ist und somit als automatisch angemeldet gilt und demzufolge für dich gebührenpflichtig ist! Und überhaupt spiel ich auch keinesfalls mehr just for fun in irgendeiner Öffentlichkeit,  weil ich sonst selber für mein Gedudel zur Kasse gebeten werden kann!

    Das passt irgendwie ganz schlecht mit dem Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Urheberrechts zusammen, in dem es wörtlich heißt:

        „Dem Urheber wird das Recht der Verwertung seines Werkes zugebilligt: Dieses umfasst Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung des Werkes. Der Urheber darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung.“

    Daraus kann eigentlich nur abgeleitet werden, dass die GEMA mit sittenwidrigen Knebelverträgen arbeitet.
    Und wirft ausserdem die Frage auf, ob man in Deutschland das vieldiskutierte „Recht auf Kultur“Â  ins Grundgesetz hineinschreiben kann.

    So sollte m.E. also die Petition dahingehend erweitert werden, dass die GEMA
    1. nachvollziehbare und transparente, den digitalen Aufführungsformen adäquate Abrechnungsverfahren einführt
    2. und vor Allem die kreative Kulturarbeit nicht durch Abzocke der „Kleinen“ behindert und diese Knebelvereinbarungen mit den Urhebern abschafft – denn die müssen selbst entscheiden dürfen, was sie mit ihren Werken anfangen und z.B. per Creative Commons bestimmte Nutzungsrechte ohne Inkasso einräumen können.
    Oder z.B. ihre eigene Musik unentgeltlich aufführen oder für Kulturförderzwecke frei erlauben dürfen (ich hab z.B. an der GEMA vorbei ein Stückerl unter anderem Titel-Namen für eine Filmhochschul-Videoproduktion kostenlos zur Verfügung gestellt – eigentlich „illegal“).
    Bei YouTube mussten wg. GEMA etliche Pädagogik-Musikvideos (u.A. von Jeff Beck) geräumt werden, obwohl deren Urheber und Verlage freiwillig auf Einnahmen daraus verzichtet hatten!

    Es geht auch darum, verschiedene Verwertungsformen parallel zu ermöglichen und das Selbstbestimmungsrecht der Urheber nicht zu „kriminalisieren“.

  4. Pingback: Bundestagspetition zu Urheberrecht und GEMA « wf’s Info-Weblog

  5. wf hat ja sowas von 100% Recht, eigentlich sind die GEMA und ihre verträge illegal und schädlich. Dach was ist den nun aus diesem Mißstand gefolgt?

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