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big brother kriegt wieder Haue

Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Unzulässigkeit des Scanning und Speicherns von Fahrzeugkennzeichen wird ein weiteres Großprojekt des Spanner-Staats abgestraft.

senat BVGDer Erste Senat gab drei Autofahrern aus den Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein Recht, die durch den elektronischen Abgleich ihrer Nummernschilder ihr Grundrecht auf „informationelle Selbstbestimmung“ verletzt sahen. „Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden“, heißt es in dem heutigen Entscheid.
Nach Ansicht des Gerichts sind die Vorschriften zu unbestimmt. Die beiden nun gekippten Landesregelungen nennen laut Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier weder den Anlass noch den Ermittlungszweck eines Datenabgleichs, sondern verweisen nur allgemein auf den vagen Begriff des „Fahndungsbestandes“. Was sich hinter dem Begriff verbirgt, bleibt dem Urteil zufolge unklar. Zudem verstoßen die Regelungen gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit, weil sie eine Datenerfassung auch ohne konkreten Anlass erlauben. Solch ein Grundrechtseingriff „ins Blaue hinein“ ist von der Verfassung verboten, erklärte Papier. Ansonsten könne „ein Gefühl des Überwachtwerdens“ entstehen, das zu „allgemeinen Einschüchterungseffekten“ der Bevölkerung führen könne.

An dieser Stelle dürfen auch die Dauernörgler an den bestehenden Verhältnissenn mal Szenenapplaus für die Väter des Grundgesetzes und die politisch unbequemen, unabhängigen Entscheidungen unserer obersten Richter spenden.

Info-Artikel in Spiegel online

wf

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